{FOTO Der Landkreis Lüneburg bietet facettenreiche Landschaftsbilder.}
Der Landschaftsrahmenplan (kurz LRP) ist die Umsetzung der Landschaftsplanung auf regionaler Ebene. Es werden die vorhandenen Schutzgüter wie Boden, Wasser, Luft, Tier- und Pflanzenwelt sowie das Landschaftsbild erfasst und bewertet.
Grundlage eines Landschaftsrahmenplans (LRP)
Zur Aufstellung eines LRP werden die Landschaft flächendeckend kartiert und ausgewählte Artengruppen erfasst. Hieraus entwickeln sich Strategien und Programme zum Artenschutz, zur Biodiversität und zur landschaftsgebundenen Erholung („Natur erleben“).
Anforderungen an Land- und Forstwirtschaft, Siedlungsentwicklung, Straßenverkehr und andere Nutzungsbereiche werden unter landschaftsökologischen Gesichtspunkten formuliert.
LRP ist Grundlage der Landschafts- und Raumplanung
Der Landschaftsrahmenplan ist ein nicht abstimmungspflichtiger Fachplan. Er stellt jedoch eine wichtige Abwägungsgrundlage zur Landschafts- und Raumplanung dar. Im Regionalen Raumordnungsprogramm können Aussage, Ziele und Programme des LRP verbindlich festgelegt werden. Auch für andere Nutzungen bzw. Raumansprüche soll der LRP eine wichtige Planungsgrundlage sein. Aus dem Landschaftsrahmenplan sollen Landschaftspläne für die Bauleitplanung entwickelt werden.