Verwaltungsstruktur Landkreis Lüneburg

Landkreis Lüneburg - Fachdienst 54 Jugend und Familie


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Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
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Jagdpachtvertrag: Anzeige

Leistungsbeschreibung

Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossene und unterzeichnete Jagdpachtvertrag

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrages nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) werden 15 bis 25 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die zuständige Stelle kann den Vertrag binnen drei Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden, wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet sind oder wenn zu erwarten ist, dass durch eine vertragsmäßige Jagdausübung die Vorschriften des Jagdrechts verletzt werden.

Innerhalb dieser drei Wochen darf der Pächter die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die zuständige Stelle die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Nach § 11 Abs. 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist die Fläche, auf der einem Jagdausübungsberechtigten oder Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis die Ausübung des Jagdrechts zusteht, in den Jagdschein einzutragen.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 15.03.2012

  • Öffnungszeiten

    • Die Betreuungsstelle ist Montag und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung für kurze Anfragen aufsuchbar. Für Vollmachtsbeglaubigungen vereinbaren Sie jedoch bitte telefonisch immer einen Termin.

      Die nachfolgenden Sprech- und Öffnungszeiten sind nur telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!!!

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      Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
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      Elterngeld:
      Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
      Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr

      Unterhaltsvorschusskasse /
      Vaterschaftsanerkennung /
      Vormundschaft: Montag, Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

      Beistandschaft:
      Montag und Mittwoch 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00
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      Für alle Teams darüber hinaus nach Vereinbarung.

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