Verwaltungsstruktur Landkreis Lüneburg

Fachdienst 42 Straßenverkehr


Postanschrift:
Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
04131 26-0

Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Lüneburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Öffnungszeiten

    • Sachgebiet Führerscheine:
      Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
      Mittwoch: geschlossen
      Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Sachgebiet Straßenverkehr:
      Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Parken

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508
  • Barrierefreiheit

  • Sonstige Angaben

    • Parkplätze direkt vor dem Gebäude in begrenzter Anzahl. Parkhaus Am Rathaus ca. 200m entfernt.
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft