Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Fachdienst 42 Straßenverkehr - KFZ-Zulassungen

Postanschrift:
Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
+49 4131 26-1239
+49 4131 26-1661

Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz

Leistungsbeschreibung

Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Spezielle Hinweise

Aufgrund einer Vielzahl von Fälschungen ist der Original-Hauptuntersuchungsbericht vorzulegen. Der Eintrag im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I reicht nicht aus.

Wenn Sie nicht mehr über den Originalbericht verfügen, können Sie sich bei der technischen Prüfstelle eine Zweitschrift des Untersuchungsberichtes ausdrucken lassen. Diese Regelung gilt natürlich nicht für Fahrzeuge, die aufgrund ihres geringen Alters noch keiner Hauptuntersuchung unterzogen wurden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

  • Öffnungszeiten

    • Montag: 07:30 bis 12 Uhr
      Dienstag: 07:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr
      Mittwoch: 07:30 bis 12 Uhr
      Donnerstag: 07:30 bis 12 Uhr
      Freitag: 07:30 bis 12 Uhr
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  • Barrierefreiheit

  • Sonstige Angaben

    • Neben dem rund 200m entfernten »Parkhaus am Rathaus« sind direkt vor dem Gebäude Parkplätze in begrenzter Anzahl vorhanden. Fahrradständer vorhanden.
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft