Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Bereich 31 Umwelt

Postanschrift:
Bei der Ratsmühle 17a
21335 Lüneburg

Erdaufschluss Anzeige für Brunnen

Leistungsbeschreibung

Wenn eine Bohrung die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen kann, muss diese der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Weitere Leistungen zum Thema „Bohrungen“:

  • Grundwasserentnahme Erlaubnis (bei geringen Mengen genehmigungsfrei)
  • Bohrungen nach Lagerstättengesetz
  • Bohrungen nach Bundesberggesetz

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt. Parallel und zusätzlich hierzu sind Bohrungen über eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Geologischer Dienst für Niedersachsen bekannt zu geben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Anzeige muss nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Rechtsgrundlage

Unterstützende Institutionen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

  • Parken

    • Mutter- und Kindparkplatz: Parkhaus Stadtmitte
      Anzahl: 7
    • Parkplatz: Parkhaus Stadtmitte
      Anzahl: 288
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft