Landkreis Lüneburg - Fachdienst 52 Senioren und Behinderte

Sozialhilfe in Alten- und Pflegeheimen
Eingang H, 1. Stock, Zimmer 124
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg

04131 26-1229
04131 26-2229
Email: info@landkreis.lueneburg.de
Sozialhilfe in Alten- und Pflegeheimen

Wir sind für Sie da:
Mo., Mi., Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr und
Do.: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Sofern eine heimpflegebedürftige Person nicht in der Lage ist, die Kosten für die Kurzzeit- oder Dauerpflege in einem Senioren- und Pflegeheim aus ihrem Einkommen und Vermögen zu zahlen, können die Kosten im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden.


Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass eine Heimpflegebedürftigkeit vorliegt. Hierzu wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MdK) ein Gutachten erstellt, in dem die Pflegebedürftigkeit festgestellt und bewertet wird. Es gibt folgende Pflegestufen:


Pflegestufe Beschreibung
Pflegestufe 0 geringfügig pflegebedürftig
Pflegestufe I erheblich pflegebedürftig
Pflegestufe II schwer pflegebedürftig
Pflegestufe III schwerstpflegebedürftig
Pflegestufe III+ Härtefall



Je nach Pflegebedürftigkeit der hilfesuchenden Person kann eine Aufnahme in einem Senioren- und Pflegeheim erforderlich sein. Eine Liste der Senioren- und Pflegeheime in Stadt und Landkreis Lüneburg zum herunterladen finden Sie im rechten Bereich

Zur Deckung der Heimkosten ist das gesamte Einkommen in Form von Alters-, Witwen-, Betriebsrenten, Versorgungsbezügen, Mieteinnahmen, Ansprüchen aus Altenteilsverträgen, etc. einzusetzen. Reicht das Einkommen nicht aus, so ist zu prüfen, ob Vermögen vorhanden ist, welches zur Deckung der Heimkosten einzusetzen ist. Der Vermögensfreibetrag beläuft sich derzeit für eine alleinstehende Person auf 2.600 € sowie auf 3.214 € für ein Ehepaar. Zum Vermögen zählen das gesamte Sparguthaben, Aktienfonds, Lebensversicherung, Immobilien, etc. Ob Vermögen einzusetzen ist, ist einzelfallabhängig.


Weiterhin ist zu prüfen, ob sich ggf. Schenkungsrückforderungs- oder Herausgabeansprüche ergeben, die zu realisieren sind.
Sofern das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die Heimkosten zu decken, hat der zuständige Sozialhilfeträger Sozialhilfeleistungen zur Deckung dieser Kosten inklusive eines Taschengeldes für die stationäre Betreuung in einem angemessenen Senioren- und Pflegeheim zu gewähren.


Der Landkreis Lüneburg und die Stadt Lüneburg prüfen in jedem Einzelfall, ob die Heimkosten als angemessen zu bezeichnen sind. Für so genannte hochpreisige Einrichtungen können nur im Ausnahmefall Sozialhilfeleistungen erbracht werden. Bitte setzen Sie sich daher vor der Heimaufnahme mit dem zuständigen Sozialhilfeträger in Verbindung, um die Kostenfrage zu klären.


Zuständig für die Gewährung von Sozialhilfeleistungen ist der Sozialhilfeträger, in dessen Bereich die hilfesuchende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor Heimaufnahme hat bzw. hatte. Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen die hilfesuchende Person vor Heimaufnahme im Landkreis Lüneburg außerhalb einer Einrichtung lebte, auch der Landkreis Lüneburg der zuständige Sozialhilfeträger ist. Sofern der gewöhnliche Aufenthalt in der Stadt Lüneburg war, wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialamt der Stadt Lüneburg.


Sozialhilfe wird in der Regel als Beihilfe geleistet, so dass die erbrachten Leistungen nicht von der hilfesuchende Person oder den Angehörigen zu erstatten ist. Im Ausnahmefall, z. B. beim Besitz eines Eigenheimes, kann Sozialhilfe im Einzelfall auch als Darlehen gewährt werden. Das Darlehen ist dann durch eine Grundschuldeintragung zu sichern.
Im Rahmen der Antragstellung werden die unterhaltspflichtigen Angehörigen (Kinder) auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft. Hierfür sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von den unterhaltspflichtigen Angehörigen darzulegen.
 

Karte

Dokumente zum Thema

Faltblatt Senioren- und Pflegeheime (pdf 0,24 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/52_senioren_und_behinderte/Faltblatt_Senioren-_und_Pflegeheime.pdf)

Antrag auf Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten (pdf 0,1 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/52_senioren_und_behinderte/52_Antrag_auf_Uebernahme_ungedeckter_Heimpflegekosten.pdf)

Bankerklärung (pdf 0,05 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/52_senioren_und_behinderte/52_Anlage_1_-_Bankerklaerung.pdf)

Anlage 2 - Vollmacht vorrangige Leistungen (pdf 0,04 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/52_senioren_und_behinderte/52_Anlage_2_-_Vollmacht_vorrangige_Leistungen.pdf)

Auskunftsermächtigung (pdf 0,05 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/52_senioren_und_behinderte/52_Anlage_3a_-_Auskunftsermaechtigung.pdf)

Anlage 3b - persönliche Auskünfte (pdf 0,05 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/52_senioren_und_behinderte/52_Anlage_3b_-_persoenliche_Auskuenfte.pdf)

Hausertragsberechnung (pdf 0,04 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/52_senioren_und_behinderte/52_Anlage_4_-_Hausertragsberechnung.pdf)

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