Sicherheit in Herbst und Winter

Schneefegen: Welche Pflichten haben die Anwohner?

 

 

{FOTO Hermann Liedke räumt den Schnee }

Sobald es schneit, stellt sich vielen Anwohnern die Frage, wie das noch genau ist mit den Eis- und Schneeräum-Pflichten. Jörn Gehrke, Mitarbeiter des Bereichs Ordnung der Hansestadt Lüneburg, kennt die Antworten.

Draußen schneit es. Muss ich jetzt sofort fegen?

Gehrke: So lange der Schnee noch fällt, muss niemand fegen, aber unverzüglich danach, so regelt es die städtische Verordnung. Also, wenn es aufgehört hat zu schneien oder wenn sich Glätte gebildet hat.

Rund um die Uhr?

Gehrke: Nein. Geräumt und gestreut werden muss montags bis sonnabends in der Zeit von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 21 Uhr.

 

Wie breit muss der Streifen sein, den ich freifege?

Gehrke: Der Gehweg ist in voller Breite frei zu halten bzw. zu streuen. Sind keine Gehwege vorhanden, muss mindestens ein 1,30 Meter breiter Streifen frei gehalten werden, so sieht es die städtische Verordnung vor. Außerdem ist es wichtig, die Gullis und Gossen freizuhalten, damit das Wasser bei Tauwetter abfließen kann.

Darf ich Streusalz verwenden?

Gehrke: Nein, bitte nicht! Die städtische Satzung ist zum Januar 2011 entsprechend geändert worden, die Verwendung von Streusalz ist demnach "grundsätzlich nicht zulässig". Einzige Ausnahme sind verkehrswichtige Fahrbahnen.

Wieso überhaupt Räum- und Streupflicht, sind dafür nicht meine Mieter zuständig? Hab ich doch extra im Mietvertrag festgehalten.

Gehrke: Räum- und Streupflichten vor Mehrfamilienhäusern sind vielfach auf die Mieter übertragen – das allein schützt aber nicht vor Ärger und Kosten, sollte sich doch mal eine Passantin oder ein Passant vorm Haus bei einem Sturz verletzen. Die Hansestadt Lüneburg muss der Übertragung auf Dritte zugestimmt haben. Denn nach einem Unfall stellen die Krankenkassen und Verletzten immer erst zwei Fragen: Wer hatte die Verkehrssicherungspflicht? Wem gehört das Haus, vor dem der Unfall passiert ist? Hat der Eigentümer seine Pflichten an jemanden übertragen, kommt es darauf an, dass die Stadt der Übertragung zugestimmt hat. Das gilt übrigens auch, wenn eine Firma mit dem Schneeräumen beauftragt wurde.

Wie komme ich an die Zustimmung der Stadt?

Gehrke: Es gibt Vordrucke, die wir per Mail, Fax oder Post gern zuschicken. Alternativ können Sie den Vordruck "Übernahme Straßenreinigungspflicht" herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt bei uns abgeben. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15 Euro. (Dokument zum Herunterladen und Kontaktdaten Herr Gehrke, siehe rechte Spalte)

Warum ist die Räumpflicht hierzulande überhaupt so strikt geregelt? In Schweden und anderswo wird doch auch nicht gefegt ...

Gehrke: Die Frage höre ich öfter. Aber speziell in Norddeutschland ist die Gefahr von Glätte eine ganz andere als in Regionen mit richtigem Schneewinter. Hier haben wir ständig Wechsel zwischen Schnee, Eis, Tauwetter, dann wieder Frost. Da wird es schnell gefährlich glatt, und darum brauchen wir im Interesse aller Beteiligten entsprechende Spielregeln.

Ansprechpartner

Hansestadt Lüneburg 32 Ordnung Jörn Gehrke 04131 309-3271 04131 309-3920 E-Mail senden...

Dokumente zum Thema

Übernahme Straßenreinigungspflicht (pdf 0,5 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/stlg_dateien/stlg_dokumente/vordrucke/32/vordruck_zur_uebernahme.pdf)

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