Auskünfte und Termine:
Frau Gutmann, Tel.: 04131 26-1479
Frau Vick, Tel.: 04131 26-1480
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und nach Vereinbarung
Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben.
Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
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Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
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Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe
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Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
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Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
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Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
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Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
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Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden
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Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)