Die Beflaggung erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten. Demnach sind alle Gebäude, die dem öffentlichen Zweck dienen, zu beflaggen. Im Folgenden werden die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage genannt, bei denen ohne besondere Anordnung geflaggt wird. Diese gelten landesweit für Niedersachsen.
Beflaggungskalender
Datum |
Grund der Beflaggung |
27. Januar |
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus* |
01. Mai |
Tag der Arbeit |
09. Mai |
Europatag |
23. Mai |
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
01. Juni |
Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung |
17. Juni |
Jahrestag des 17. Juni 1953 |
20. Juli |
Jahrestag des 20. Juli 1944 |
03. Oktober |
Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent |
Volkstrauertag* |
sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen |
Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen |
* Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu beflaggen.