KFZ-Steuer
Zoll übernimmt KFZ-Steuer-Verwaltung
Seit dem 14. Februar 2014 ist die Zollverwaltung für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nicht viel: die bereits erteilten Steuerbescheide behalten ihre Gültigkeit, die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer bleibt gleich.
Das für den Landkreis Lüneburg zuständige Zollamt finden Sie im Meisterweg 75, 21337 Lüneburg. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Zoll. Den Link finden Sie rechts in den Webtipps. Darüber hinaus steht Ihnen auf den Seiten des Bundesfinanzministerium ein KFZ-Steuerrechner zur Verfügung. Den Link finden Sie ebenfalls rechts.
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
Seit dem 01.01.2014 muss bei jedem Zulassungsvorgang ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer vorgelegt werden. Den Vordruck finden Sie rechts. Die Lastschriftmandate müssen wie bisher vom zukünftigen Fahrzeughalter bzw. der zukünftigen Fahrzeughalterin und ggf. dem Zahler bzw. der Zahlerin der Kraftfahrzeugsteuer unterschrieben werden. Es können SEPA-Bankverbindungen aller europäischen Zahlungsdienstleister angegeben werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ab 01.01.2014 die bisherigen Steuervordrucke nicht mehr akzeptieren dürfen.
Wenn Sie über kein Konto im Inland verfügen, wenden Sie sich bitte zuvor an das Zollamt. Änderungen in der Bankverbindung teilen Sie bitte ebenfalls direkt dem Zollamt mit.
Keine Zulassung bei rückständiger KFZ-Steuer
Die Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeuges ist nur möglich, wenn keine KFZ-Steuerrückstände bestehen. Im Rahmen der Zulassung wird dies geprüft.