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Landwirtschaftliche Bauvorhaben

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Mit einem vollständigen und sachlich korrekten Bauantrag tragen Sie zu einer zügigen Bearbeitung Ihres Bauantrages bei. Wir beraten Sie gerne in einem Informationsgespräch.

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. Ziehen Sie für das Informationsgespräch auch den für Ihr Bauvorhaben kompetenten Entwurfsverfasser bzw. Ihren Fachplaner hinzu.

Informationsgespräch / Beratungsgespräch

Im Vorgespräch klären wir in der Regel folgende Fragen:

  • Welche Genehmigungen sind erforderlich?
  • Welche Antragsunterlagen müssen eingereicht werden? Hier erfahren Sie auch, wie Sie zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen können.
  • Welche Fachgutachten sind ggf. erforderlich?
  • Welche Behörden sind voraussichtlich zu beteiligen?
  • Wie sieht der zeitliche Ablauf des Verfahrens aus?

Erforderliche Unterlagen

Eine der Hauptursachen für die Verzögerung von Genehmigungsverfahren ist oft mangelhafte Qualität und/oder die Unvollständigkeit der Bauvorlagen. Schon bei der Erstellung der Bauvorlagen ist es daher wichtig, die gesetzlichen Vorgaben, die Vorgaben der Behörden und/oder Fachdienststellen (hier: insbesondere die Untere Naturschutzbehörde) in die Bauvorlagen mit einzuarbeiten.

Damit im Baugenehmigungsverfahren die zuständigen Fachbehörden parallel beteiligt werden können, sollte der Bauantrag in 6-facher Ausfertigung eingereicht werden, statische Nachweise 2-fach.

Ermittlung der Planungsgrundlagen

Von wesentlicher Bedeutung für Ihr landwirtschaftliches Bauvorhaben ist die Zulässigkeit des Vorhabens im planungsrechtlichen Außenbereich (nach § 35 BauGB). Erst wenn Klarheit über Umfang und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung besteht, lässt sich die Qualität und Sicherheit der geplanten Investition sowie auch Entwicklungsmöglichkeit beurteilen.

In der Regel befinden sich die landwirtschaftlichen Bauvorhaben in einem Bereich, der es erforderlich macht, den Eingriff in Natur und Landschaft auszugleichen. Hierzu sollte rechtzeitig vor Bauantragstellung Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen werden. Bei größeren Bauvorhaben wird diese Kompensationsplanung durch einen Fachplaner empfohlen.

Wenn Sie rechtsverbindlich geklärt haben wollen, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist (z.B Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) können Sie einen Bauvorbescheid beantragen. Eine solche Bauvoranfrage ermöglicht Ihnen, ohne Vorlage kompletter Bauunterlagen die grundsätzliche Realisierbarkeit Ihres Bauvorhabens zu klären. Der Bauvorbescheid gilt unabhängig von einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage drei Jahre.

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bauen Ute Opalka 04131 26-1026 E-Mail senden...

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