Die Schuleingangsuntersuchungen dienen dem Schutz und der Förderung der Gesundheit von Kindern. Die Teilnahme an der Untersuchung ist laut § 56 Niedersächsisches Schulgesetz verpflichtend.
Die Kinder werden hinsichtlich altersgemäßer Entwicklung untersucht und ihre Hör- und Sehfähigkeit wird getestet. Bei Bedarf wird sonderpädagogische Förderung empfohlen.
Die Untersuchungen und Tests werden standardisiert nach dem SOPHIA-Modell (sozialpädiatrisches Programm Hannover Jugendärztliche Aufgaben) durchgeführt. Bei evtl. vorhandenen Defiziten soll eine gezielte Förderung noch vor Schulbeginn den Kindern einen guten Schulstart ermöglichen. Die Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Nur die für die Schule notwendige Schulempfehlung wird an die Schulleitung weitergegeben.
Nach Abschluss der Untersuchungen ist das Gesundheitsamt verpflichtet eine Gesundheitsberichterstattung durchzuführen. Die Daten werden hierfür anonymisiert erfasst und ausgewertet. Die Gesundheitsberichterstattung dient der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die die Gesundheit fördern und Krankheiten verhüten.
Die Schulärztinnen beraten die Schulen bei Fragen in gesundheitlichen Bereichen wie z.B.
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kindlichem Diabetes
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Allergien
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Epileptischen Anfällen
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Asthma
Auskunft erteilen:
Frau Müller-Arndt, Tel.: 04131 / 26 – 1493
Frau Sudeikat, Tel.: 04131 / 26 – 1490
Frau Wenzel Tel.: 04131 / 26 – 1483
Frau Wolf Tel.: 04131 / 26 – 1338