Tierseuchen im Einzelnen

Anmeldung einer Tierhaltung

Halter von Pferden, Eseln, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel sowie von Bienen und Nutzfischen haben ihre Tierhaltung beim Veterinäramt des Landkreises zu melden. Das Veterinäramt leitet die Anmeldung an die Niedersächsische Tierseuchenkasse und an die VIT weiter. Von dort erhält die Tierhaltung eine eindeutige Registriernummer und eine Tierseuchenkassennummer, die den Betrieb begleiten werden, solange er besteht .

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