Kreisgeschichte

Kurzchronik des Landkreises Lüneburg

956
Eine Burg auf dem Kalkberg, die Lüneburg, ist Zentrum der Herrschaft des Hermann Billung, der dort auch das Michaeliskloster gründet. In der Urkunde König Ottos des I. aus dem Jahre 956 werden dem Kloster die Zolleinnahmen aus dem Salzverkauf geschenkt.

1106
Die billungsche Familie stirbt aus und die Herrschaft geht zunächst auf Heinrich den Löwen und somit an die welfische Familie über.

1371
Der Landesherr wird vertrieben die Burg auf dem Kalkberg geschleift und die Benediktinermönche müssen ihr Kloster verlassen.

1388
Einzug der Benediktiner in die neue Klosteranlage, den heutigen Bereich der Kreisverwaltung.

1548
St. Michael wird evangelisches Männerkloster.

1656
Gründung der Ritterakademie als Schule für junge Adelige.

1705
Der letzte Regent des seit dem 13. Jahrhundert bestehenden welfischen Fürstentums Lüneburg, Herzog Georg Wilhelm, stirbt. Das Territorium fällt an die überlebende in Hannover regierende Linie des Welfenhauses und gehört fortan zum Kurfürstentum Hannover, das 1814 durch einen Beschluss des Wiener Kongresses zum Königreich erhoben wurde.

1850
Nach der so genannten bürgerlichen Revolution von 1848 werden das Kloster St. Michaelis und die Ritterakademie aufgehoben.Das Lüneburger Michaeliskloster hat damit nach 900 jähriger Geschichte aufgehört, zu existieren.

1861
Verlegung der Verwaltung des Amtes Lüne in die Abtei „Auf dem Michaeliskloster“. An der Spitze der Verwaltung steht der „Amtmann“, der für die Bevölkerung die Staatsgewalt verkörpert, weil seine Behörde für den größten Teil ihrer Anliegen zuständig ist. Im administrativen Bereich gehören hierzu die Gewerbe-, Feuer-, Bau-, Gesundheits-, Wege-, Wasser-, Sitten- und Ordnungsaufsicht. Aber er ist auch für Militärsachen, etwa die Aushebung von Rekruten und die Einquartierung von Soldaten, sowie für Kirchenangelegenheiten zuständig.

1867
Der Kreis Lüneburg entsteht aus dem Amt Lüneburg, der selbständigen Stadt Lüneburg und dem Amt Bleckede.

 

1885
Der Kreis Lüneburg wird aufgehoben und der Landkreis Lüneburg in den Grenzen des alten Amtes geschaffen; die Stadt Lüneburg bleibt selbständig, aus den ehemaligen Ämtern Bleckede und Neuhaus wird der Landkreis Bleckede gebildet. Der „Amtmann“ oder „Amtshauptmann“ erhält nunmehr wie in Preußen üblich die Bezeichnung „Landrat“.

1918
Nach dem ersten Weltkrieg erlöschen die monarchischen Staaten in Deutschland. Die Kreisordnung von 1885 bleibt in Kraft, wenngleich der Kreistag nach Einführung der Weimarer Verfassung nach einem anderen Modus gewählt wird. Nun wählen nicht mehr nur die Verbände der größeren Grundbesitzer, Städte und Landgemeinden, sondern die gesamte Bevölkerung

1932
Durch die Kreisreform, die eine Aufhebung kleinerer Landkreise vorsieht, wird der Landkreis Lüneburg neu aus den ehemaligen Landkreisen Lüneburg und Bleckede gebildet.

1933
Im Zuge des Aufbaus eines totalitären Staates wird 1933 einschneidend in die Funktionen der Selbstverwaltung eingegriffen. Zunächst werden die Aufgaben des Kreistages dem Kreisausschuss übertragen. Später gehen dann die Zuständigkeiten auf den Landrat über. Damit wird das alte preußische Verwaltungssystem auf das Amt des Landrats reduziert, das dabei jedoch nicht an Einfluss gewinnt. Parallel zur neuen Verwaltungsgliederung wird eine nationalsozialistische Organisation aufgebaut, in der neben dem Landrat der Kreisleiter steht.

1945
Abtrennung des Amtes Neuhaus vom Landkreis durch die Einrichtung einer sowjetisch und einer britisch besetzten Zone. Die Grenzpolizei errichtet in verschiedenen Orten Kommandostellen mit Unterkünften für die Mannschaften. Im Jahre des Mauerbaus 1961 wird die Grenzpolizei als „Kommando Grenze“ der Armee, der NVA, unterstellt und 1974 in „Grenztruppen“ umbenannt. Die kleinen Kommandostellen werden aufgelöst und durch größere, feste Kasernen in Tripkau, Kaarßen und Haar ersetzt. Diese sind bis 1990 belegt.

1946
Wahl des Kreistages in allgemeiner und freier Wahl. An der Spitze der Kreisverwaltung steht der Oberkreisdirektor, der vom

{FOTO Landkreiskarte von 1948 (ersch. im Otto Meissners Verlag)}

Kreistag als Wahlbeamter angestellt wird. Der Oberkreisdirektor führt im Auftrage des Kreistages zugleich die Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden. Kennzeichnend für die Neuordnung der Verwaltung durch das Eingreifen der britischen Besatzungsmacht ist vor allem die Trennung von Exekutive und Legislative.

1974
Umsetzung der Gebietsreform: Die bis dahin kreisfreie Stadt Lüneburg wird in den Landkreis Lüneburg eingegliedert. Zudem werden einzelne Gemeinden mit den umliegenden Landkreisen Harburg, Soltau-Fallingbostel, Uelzen und Lüchow-Dannenberg getauscht.

1981
Bezug des „Neubaus“ der Kreisverwaltung an der Straße „Auf dem Michaeliskloster“, der in seiner zweiflügeligen Gestaltung auf die frühere Bebauung Bezug nimmt.

1993
Das Amt Neuhaus gelangt durch einen Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zum 30. Juni wieder zum Landkreis Lüneburg.

1998
Einführung der sogenannten Eingleisigkeit. Das bedeutet, dass der Landrat politischer Repräsentant und Verwaltungschef zugleich ist. Der Landrat wurde erstmals direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

2002
Im Rahmen der 1997 begonnenen Verwaltungsreform werden die klassischen Dezernate und Ämter durch neu organisierte und budgetverantwortliche Stabsstellen, Fachdienste und Fachbereiche ersetzt.

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