{FOTO Wildschwein - Foto: Susanne Brinkhoff - Pixelio}
Zur ordnungsgemäßen Entnahme von Trichinen- proben ist im Landkreis Lüneburg neben den Fleischbeschautierärzten nur berechtigt, wer im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, an einer amtlichen Schulung zur Entnahme der Trichinen- proben teilgenommen hat und formell vom Landkreis Lüneburg beauftragt wurde.
Die formelle Beauftragung zur Entnahme von Trichinenproben wird vom Landkreis Lüneburg Veterinäramt auf Antrag erteilt. Diese berechtigt Sie im gesamten Landkreis Lüneburg Proben zu entnehmen.
Erst wenn die Trichinenuntersuchung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wurde, darf über das Fleisch verfügt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der rechten Spalte.