Kleinwindkraft-Anlagen
{FOTO Kleinwindkraftanlage, Zeichnung}
Die Leitstudie der Leuphana Universität hat aufgezeigt, dass für den Mix der erneuerbaren Energien im Landkreis Lüneburg ein großes Potential für Strom aus Windkraft besteht. Neben der Errichtung von Solarthermie-, Photovoltaik- und Geothermie-Anlagen bietet daher die Errichtung von Windkraftanlagen gute Möglichkeiten zur Stromgewinnung. Mit dem Bau von Kleinwindkraftanlagen kann zusätzlich jeder Einzelne einen Beitrag für eine positive Energiebilanz und für seine eigene Stromversorgung leisten.
Für größere Windkraftanlagen bestehen in den meisten Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg Vorrangflächen für Windenergie, die sie in ihren Flächennutzungsplänen darstellen. Dadurch wird die Errichtung von Anlagen an anderer Stelle ausgeschlossen.
Kleinwindkraftanlagen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb dieser Vorrangflächen zuzulassen. Der Landkreis Lüneburg hat mit den Gemeinden und Samtgemeinden ein Konzept erarbeitet, das die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung bestimmter Kleinwindkraftanlagen festlegt.
Informationen hierzu finden Sie im Flyer auf der rechten Seite.
Wenn Sie sich über Einzelheiten informieren oder beraten lassen möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Bauen zur Verfügung.