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Die Durchführung einer Baumaßnahme bedarf in der Regel der vorherigen Baugenehmigung .
Der hierzu erforderliche schriftliche Bauantrag ist vom Bauherrn in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde entscheidet über das erforderliche gemeindliche Einvernehmen. Sie leitet den Bauantrag an den Landkreis Lüneburg weiter. Dieser entscheidet dann als Baugenehmigungsbehörde über den gestellten Bauantrag.
Entsprechend der Bauvorlagenverordnung ist die Baumaßnahme vollständig in prüfbaren Bauvorlagen darzustellen.