Nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG) sind in Niedersachsen die Landkreise für die Aufstellung sowie die Änderung von Regionalplänen zuständig. Diese Pläne heißen in unserem Bundesland "Regionales Raumordnungsprogramm" (RROP). Vom Kreistag werden sie als Satzung beschlossen.
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