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Warmwasser-Anlagen

 

{FOTO Große Warmwasser-Anlagen sind ab 1. November 2011 meldepflichtig. (Foto: Rainer Sturm/pixelio)}

Die Trinkwasserverordnung wurde zum zweiten Mal novelliert. Die Änderungen sind ab dem 14. Dezember 2012 in Kraft. 

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, sofern aus diesen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, müssen nicht mehr beim Gesundheitsamt gemeldet werden, sind aber auch weiterhin untersuchungspflichtig.

Als Großanlagen gelten Speicher und Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der letzten Entnahmestelle.

Befinden sich in den Warmwasser-Installationen Duschen oder andere Einrichtungen in denen es zur Vernebelung des Trinkwassers kommt, sind systemische Untersuchungen an mehreren repräsentativen Probennahmestellen auf Legionellen durch ein gelistetes Wasserlabor durchführen zu lassen.

Bei einer öffentlichen Trinkwasserbereitstellung, z.B. in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, muss das Warmwasser jährlich auf Legionellen untersucht werden.

Wird das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit bereitgestellt, wie z.B. in vermieteten Wohngebäuden, ist das Warmwasser alle 3 Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes (UBA)

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Gesundheitsamt Volker Meyer 04131-261705 04131-2705 E-Mail senden...
Landkreis Lüneburg Gesundheitsamt Anke Reimers 04131-261475 04131-262475 E-Mail senden...
Landkreis Lüneburg Gesundheitsamt Matthias Wilder 04131 26-1491 04131 26-2491 E-Mail senden...

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