Tierschutz

Tiere genießen zurecht einen gesetzlichen Schutz. Laut Tierschutzgesetz müssen Tiere angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sein. Derjenige, der das Tier hält oder betreut, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Ferner muss er über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Dies gilt für alle Tiere, sowohl für Nutz-, Haus- und Wildtiere. Einzelheiten hierzu sind durch einschlägige Rechtsverordnungen oder Fachgutachten geregelt.

Die Hauptaufgabe im Bereich Tierschutz und Tiergesundheit ist die Bearbeitung von Tierschutzangelegenheiten.
Dazu zählen insbesondere die Überprüfung von Tierhaltungen jeglicher Art (wie landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Tiergehege, zoologische Handlungen) nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien, aber auch die Kontrolle von Tiertransporten und Schlachtbetrieben.

Überprüfungen werden als Stichproben durchgeführt oder sie erfolgen aufgrund von Hinweisen/Anzeigen von Bürgern oder anderen Behörden, zum Beispiel der Polizei. So sollten die Bürgerinnen und Bürger bei dem Verdacht einer nicht artgerechten Tierhaltung den Fachdienst Veterinär oder die Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung kontaktieren. Für eine schnelle Bearbeitung sollten die Angaben zum Tierhalter vollständig sein.  Zu einer Anzeige gehören nicht nur die Adresse des Tierhalters, sondern auch Name und Telefonnummer des Anzeigenden für eventuelle Rückfragen. Dabei können Anzeigen auch vertraulich behandelt werden.

Die Tierärzte der Abteilung werden dann die Tierhaltung überprüfen und wenn bötig, notwendige Maßnahmen zur Beseitigung tierschutzwidriger Zustände ergreifen. Solche Maßnahmen können von einer konkreten Anordnung an den Tierhalter zur Abstellung der Mängel bis hin zur Wegnahme von Einzeltieren oder ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung reichen.

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