Arbeitgeber von ehrenamtlichen Helfern der Feuerwehren, Hilfsorganisationen und weiterer freiwilliger Helfer können nach Beendingung des Katastrophenfalls beim Landkreis Lüneburg einen Antrag auf Erstattung der Lohn- und Gehaltskosten stellen. Arbeitgeber werden daher gebeten, von Lohn- und Gehaltskürzungen der für ehrenamtliche Hilfe freigestellten Mitarbeiter abzusehen.
Dem Antrag ist die aktuelle Lohnbescheinigung und die sogenannte "Helferbescheinigung" über die Einsatzzeiten vor Ort beizufügen. Die Helferbescheinigung wird den Helfern von den Einsatzleitern vor Ort ausgehändigt.
Den Antrag erhalten Sie hier:
Antrag auf Erstattung des Arbeitsverdienstes für Katastrophenschutz-Hilfskräfte
Hinweis zum Antrag Lohnkostenerstattung
Spendenbescheinigung über fortgezahltes Arbeitsentgelt
Unternehmen, die auf eine Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgeltes zugunsten einer Spende verzichten möchten, können vom Landkreis Lüneburg eine Spendenbescheinigung erhalten. Dazu bitte den Antrag auf Erstattung des Arbeitsverdienstes für Katastrophenschutz-Hilfskräfte ausfüllen. Auf Seite 3 im Feld Kontoinhaber, den Hinweis ‚Betrag wird gespendet‘ eintragen.
Den Antrag zusammen mit den Helferbescheinigungen senden an: Landkreis Lüneburg, Postfach 2080, 21310 Lüneburg
Ansprechpartner für Spendenbescheinigungen: Sandra Hensel, Tel.: 04131 – 26-1684,
Email: sandra.hensel@landkreis.lueneburg.de