Lebensmittelüberwachung: Mehr Informationen zum Thema...

Trichinenprobenentnahme

{FOTO Wildschwein - Foto: Susanne Brinkhoff - Pixelio}

Zur ordnungsgemäßen Entnahme von Trichinen- proben ist im Landkreis Lüneburg neben den Fleischbeschautierärzten nur berechtigt, wer im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, an einer amtlichen Schulung zur Entnahme der Trichinen- proben teilgenommen hat und formell vom Landkreis Lüneburg beauftragt wurde.

Die formelle Beauftragung zur Entnahme von Trichinenproben wird vom Landkreis Lüneburg Veterinäramt auf Antrag erteilt. Diese berechtigt Sie im gesamten Landkreis Lüneburg Proben zu entnehmen.
Erst wenn die Trichinenuntersuchung mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen wurde, darf über das Fleisch verfügt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf der rechten Spalte.

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Veterinär und Lebensmittelüberwachung Frau Leinemann 04131 - 26 1668 04131 - 26 2668 E-Mail senden...
Landkreis Lüneburg Veterinär-, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung Frau Voß 04131 26-1412 04131 26-2412 E-Mail senden...

Dokumente zum Thema

Merkblatt - Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen (pdf 0,05 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/4_ordnung/40_veterinaer,_lebensmittel-_und_gewerbeueberwachung/Merkblatt_Trichinenprobenentnahme_bei_Wildschweinen.pdf)

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