Kriminalpräventionsrat

Zehn Gründe, warum sich Kommunalpolitiker für Kriminalprävention einsetzen!

 

{FOTO Zehn Gründe, warum sich Kommunalpolitiker für Kriminalprävention einsetzen!}

Kriminalprävention ist Bürgermeisterpflicht!
Diese Erkenntnis hat sich inzwischen durchgesetzt!
Jedoch gilt das nicht nur für den Bürgermeister, sondern auch für alle Kommunalpolitiker, die sich durch ihre Wahl dem Gemeinwesen und besonders den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet haben.
Für eine Förderung der kommunalen Kriminalprävention gibt es gute Gründe:

  • Bürgerwohl
    Gute Gemeindevertreter und -verwaltungen richten ihre Tätigkeit in erster Linie am Wohle ihrer Bürger (Wähler) aus. Die tatsächliche Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl sind dafür ein wesentlicher Gradmesser. Kommunale Präventionsräte sind hierbei quasi als Seismographen gut geeignet.
  • Lokaler Bezug
    Kriminalität wird zuerst unmittelbar vor Ort wahrgenommen. Hier entstehen auch die meisten Ursachen für Kriminalität. Sie werden in der Kommune am deutlichsten sichtbar. In den Kommunen kann Kriminalität deshalb auch am wirkungsvollsten analysiert und beeinflusst werden. Die entsprechenden Zielgruppen und Akteure sind ohne Informations- und Zeitverlust direkt ansprechbar.
  • Opferinteressen
    Die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten durch den Staat ist stark täterorientiert. Die besondere Situation von Kriminalitätsopfern, die Opferberatung und -betreuung bis hin zu deren eigenen Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Kriminalitätsvorbeugung erfordert vor Ort einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Kommunale Präventionsräte bieten dazu geeignete Plattformen. Sie vermitteln Kontakte zu Opferorganisationen.
  • Öffentlichkeit
    Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit als gesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Kommunen (Gefahrenabwehr) erfordert Öffentlichkeit und möglichst breit angelegte Wirkung. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, umfassend informiert und einbezogen zu werden. Kommunale Präventionsräte haben sich hierfür als hilfreiche Gremien erwiesen.
  • Bürgerengagement
    Die aktive Einbindung engagierter Bürger in möglichst viele öffentliche Belange ist ein Grundsatz der Demokratie. Was den Bürger unmittelbar betrifft (z.B. Kriminalität), sollte von ihm auch unmittelbar beeinflusst werden können (Kriminalitätsvorbeugung). Wer Bürgerengagement will, sollte dafür auch die notwendigen direkten Mitwirkungsmöglichkeiten schaffen. Gesellschaftliche Organisationen und Einrichtungen sowie engagierte Bürger können dies in gut organisierten kommunalen Präventionsräten nutzen.
  • Reaktionsvermögen
    Mit einem gut organisierten und effektiv arbeitenden kommunalen Präventionsrat steht dem Bürgermeister/Hauptverwaltungsbeamten ein gesamtgesellschaftliches Gremium zur Seite, das auch bei aktuellen Erfordernissen, wie z.B. besonderen Kriminalitätslagen, die zu öffentlichen Diskussionen und Beunruhigungen führen können, unmittelbar beratend und behandelnd einberufen werden kann. Verwaltungshandeln gewinnt durch einen kommunalen Präventionsrat ein Stück zusätzliche Flexibilität.
  • Kosten
    Gesamtgesellschaftliche Kriminalitätsvorbeugung ist langfristig sehr viel kostengünstiger als staatliche Kriminalitätsnachsorge (Schadensregulierung, Opferbetreuung, Straffälligenhilfe etc. pp.). Kommunale Präventionsräte und ggf. von ihnen gegründete Fördervereine können darüber hinaus über die Einwerbung von Fördermitteln, Spenden  und Sponsoring die Kosten kriminalpräventiver Projekte für die Kommune spürbar entlasten.
  • Zusammenarbeit
    Staatliche und nichtstaatliche Projekte, die zur Verhinderung von Kriminalität beitragen sollen, versprechen langfristig nur dann Erfolg, wenn sie inhaltlich miteinander abgestimmt sind. Ein kommunaler Präventionsrat kann hierfür die erforderliche Koordinierungsebene sein.
  • Vernetzung
    In einer Kommune gibt es in der Regel eine Vielzahl von Akteuren, die sich neben den staatlich zuständigen Stellen unmittelbar oder mittelbar mit der Kriminalitätsvorbeugung befassen. Ihre Tätigkeit wird befördert durch einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sowie durch gegenseitige Unterstützung. Diese wichtige Vernetzungsarbeit kann ein kommunaler Präventionsrat erfüllen.
  • Gesetzlicher Rahmen
    Um der kommunalen Kriminalprävention den notwendigen gesetzlichen Rahmen zu geben, wurde der § 1 des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes um Komponente der Kriminalprävention erweitert.

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