Möglichkeiten zur Hilfe
So können Sie den Stiftungszweck „Generationenverbundenheit“ der Lüneburger Bürgerstiftung unterstützen:
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Sie werden Spender und unterstützen damit sofort gute Ideen und Projekte für Lüneburg. Ihre Spende wird direkt für laufende Projekte verwendet und ist nicht kapitalerhöhend
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Sie leisten als Zustifter einen finanziellen Beitrag zur Erhöhung unseres Stiftungskapitals. Damit verbessern Sie unsere Möglichkeiten, aus den Erträgen des Kapitals dauerhaft und nachhaltig Projekte gemäß Satzungszweck zu fördern
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Sie werden Stifter und gründen eine neue Stiftung mit Ihrem Namen unter dem Dach der Lüneburger Bürgerstiftung
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Sie setzen die Lüneburger Stiftung als Erbin ein in Ihr Testament
Feierliche Anlässe… Geburtstage… Jubiläen… Firmenfeiern…
Wenn Sie für Ihre persönlichen und privaten oder beruflichen Feste Ihre Gäste bitten, statt der üblichen Geschenke für die Lüneburger Bürgerstiftung zu spenden, stellen wir sicher, dass die Spenden Ihrer Gäste nachhaltig wirkenden Projekten zugute kommen.
Sicherheit & Qualität
Wie stellt die Lüneburger Bürgerstiftung sicher, dass die Mittel den Stiftungsanliegen entsprechend zweckgemäß und sinnvoll verwendet werden?
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Die Lüneburger Bürgerstiftung fühlt sich der jahrhundertelangen Tradition gewissenhafter Verwaltung von Stiftungen von Bürgern für Bürger durch die Stadt Lüneburg verpflichtet
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Die sieben ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstandes haften persönlich dafür, dass die strengen gesetzlichen Vorgaben für Stiftungen eingehalten werden und die Förderung zu Gunsten des Gemeinwohls nach den Statuten der Stiftungssatzung durch eine solide und ertragreiche des Stiftungsvermögens sichergestellt wird
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Die Personen des Vorstandes aus Verwaltung, den Fraktionen des Rates der Stadt Lüneburg und des öffentlichen Lebens garantieren die Wahrnehmung vielfältiger Belange und die Koordination unterschiedlicher Interessen und stehen für die Seriosität der Lüneburger Bürgerstiftung ein
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Finanzfachleute der Stadt Lüneburg und von renommierten Geldinstituten garantieren eine solide Vermögensanlage
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Das Rechnungsamt der Stadt Lüneburg prüft einmal jährlich, ob die Mittel sachgerecht ausgegeben werden und das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten bleibt
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Die Stiftung steht unter der Rechtsaufsicht der Stadt Lüneburg und des Landes Niedersachsen. Daneben wird die Stiftung in regelmäßigen Abständen vom Finanzamt Lüneburg auf die Einhaltung der Vorgaben für die Gemeinnützigkeit geprüft.