Die Hansestadt Lüneburg strebt an, für das Gebiet „Am Weißen Turm“ eine Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm zu beantragen und den Bereich als Sanierungsgebiet festzulegen. Das Baugesetzbuch sieht als ersten Verfahrensschritt einen Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen vor.
Mit Beschluss vom 27. August 2013 hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg nach Vorberatung durch den Bauausschuss die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung für das geplante Sanierungsgebiet „Am Weißen Turm“ beschlossen Durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg am 2. September 2013 hat der o. g. Einleitungsbeschluss die Rechtswirksamkeit erlangt.
Die vorbereitenden Untersuchungen dienen dazu Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und die Zusammenhänge sowie die anzustrebenden Ziele der Planung und Durchführbarkeit der Sanierung zu gewinnen.
Diese Untersuchungen im Gebiet „Am Weißen Turm“ werden von dem Planungsbüro Cappel+Kranzhoff in Kooperation mit der BauBeCon Sanierungsträger GmbH durchgeführt.
Am 8. Januar 2014 fand eine Auftaktveranstaltung zum geplanten Sanierungsgebiet in der Musikschule St.-Ursula-Weg 7 in Lüneburg statt (Dokumentation im pdf-Format zum Download in der rechten Spalte). Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die Betroffenen und Interessierten aus dem Gebiet Informationen zu den Inhalten, Zielen und Abläufen der vorbereitenden Untersuchungen erhalten. Weiterhin wurde den Mietern und Anwohnern die Möglichkeit eingeräumt, in einer offenen Runde Fragen zu stellen sowie ihre Anliegen und Vorstellungen zu äußern und vorzutragen.
Im Zuge der vorbereitenden Untersuchung kam es zu der Feststellung, dass das Untersuchungsgebiet noch einmal angepasst werden sollte. Aufgrund der Änderungen des Gebietszuschnitts ist ein Beschluss für die Erweiterung vom Verwaltungsausschuss am 4. Februar 2014 nach Vorberatung durch den Bauausschuss gefasst und ortsüblich am 20. Februar 2014 bekannt gemacht worden.
Die Antragstellung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ ist zum 1. Juni 2014 für das Folgejahr 2015 geplant. Durch die Aufnahme in ein Förderprogramm und durch Gewährung der Zuschüsse vom Bund und dem Land Niedersachsen könnten viele Sanierungsmaßnahmen realisiert werden.
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Größe des Untersuchungsgebiets: 86.230m²
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Einwohner: ca. 1100