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Förderprogramme der Kommunen

 

{FOTO Photovoltaik-Anlage Schulzentrum Embsen}

Die Hansestadt Lüneburg und weitere Kommunen im Landkreis Lüneburg bieten eigene Förderprogramme für Solarthermische Anlagen als auch Photovoltaikanlagen an. Förderfähig sind Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwassererzeugung und Raumheizung. Bei der Installation von Solarthermieanlagen erhalten diese eine bestimmte Förderung je qm der Solarkollektoren bzw. je Anlage und Wohneinheit.

Die Förderung muss bei der jeweiligen Kommune beantragt werden, in der die Anlage errichtet werden soll. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Kommunen entscheiden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel über eine Förderung.

Antragsberechtigt sind in der Handwerksrolle eingetragene Fachbetriebe, die über die fachliche Qualifikation zur Installation von thermischen Solaranlagen verfügen. Zahlungsempfänger ist der jeweilige Nutzungsberechtigte des Grundstückes, für das ein Antrag gestellt wurde. Die Bewilligung des Zuschusses ersetzt nicht möglicherweise erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen, Betriebsgenehmigungen). Soweit zur Durchführung des Vorhabens öffentliche Genehmigungen vorgeschrieben sind, müssen diese bei Antragstellung vorgelegt werden.

Für weitere Informationen erhalten Sie nebenstehend eine Übersicht über die kommunalen FörderprogrammeBei Fragen wenden sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde.

 

Hansestadt Lüneburg:

Die Hansestadt Lüneburg hat im Jahr 2005 das „Förderprogramm erneuerbarer Energien“ ins Leben gerufen. Der Fonds fördert den Bau von Solarthermie-, Photovoltaik- und Erdwärme-Anlagen in bestimmten Neubaugebieten, so zum Beispiel am Brockwinkler Weg, An der Buntenburg, am Alten Bauhof, Im Kamp, Oedeme-Süd, im Hanseviertel und im Pilgerpfad-Süd.

Für weitere Informationen zu den unterschiedlichen Förderrichtlinien folgen sie dem webtipp auf der rechten Seite.

Gemeinde Adendorf

Förderfähig sind im Amt Neuhaus Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, zur Raumheizung, zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung, zur Bereitstellung von Prozesswärme und, zur solaren Kälteerzeugung.

Solarkollektoranlagen werden mit 30,-- € je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche bezuschusst. Die Zuschussobergrenze liegt bei 360,-- € je Anlage.

Gemeinde Reppenstedt

In der Gemeinde Reppenstedt werden Solarkollektoranlagen je Wohneinheit/Grundstück einmalig mit 40,00 € je angefangenem Quadratmeter Brutto - Kollektorfläche bezuschusst. Die Zuschussobergrenze liegt bei 400,00 € je Anlage. Es werden nur privat genutzte Anlagen gefördert.

SG Ilmenau

In der Samtgemeinde Ilmenau werden Solarthermische Anlagen zur Brauchwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung mit einem Förderbetrag in Höhe von 400 € bezuschusst. Da im Haushalt der Samtgemeinde Ilmenau hierfür 6.000 € eingestellt wurden, können nur 15 Privat-Neuanlagen gefördert werden.

Gemeinde Deutsch Evern

Solarthermische Anlagen zur Brauchwassererwärmung-/ oder Heizungsunterstützung in der Gemeinde Deutsch Evern werden mit einem Förderbetrag in Höhe von 400,00 € bezuschusst. Da im Haushalt der Gemeinde Deutsch Evern hierfür 6.000,00 € eingestellt wurden, können nur 15 Privat-Neubauten gefördert werden.

 SG Ostheide

In der Samtgemeinde Ostheide werden Solaranlagen zur Brauchwasserbereitung  pro Wohneinheit mit 300,00 € bezuschusst. Maximal werden drei Wohneinheiten gefördert, so dass eine Zuschussobergrenze von 900,-- € gilt.

Gemeinde Barendorf

Solaranlagen zur Brauchwasserbereitung werden in der Gemeinde Barendorf pro Antragsteller mit 300,00 € bezuschusst

 SG Scharnebeck

Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung werden in der Samtgemeinde Scharnebeck pro Wohneinheit mit 300,00 € bezuschusst. Es werden maximal drei Wohneinheiten gefördert, so dass eine Zuschussobergrenze von 900,00 € gilt.

Ansprechpartner

Hansestadt und Landkreis Lüneburg Klimaschutzleitstelle Tobias Winkelmann 04131 26-1590 04131 26-2590 E-Mail senden...

Dokumente zum Thema

Förderrichtlinien der Gemeinde Adendorf (pdf 0,03 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/verwaltungsleitung/ksl_-_klimaschutzleitstelle/Foerderrichtlinien_fuer_die_Bezuschussung_von_Solarkollektoranlagen.pdf)

Förderrichtlinien Gemeinde Reppenstedt (pdf 0,02 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/verwaltungsleitung/ksl_-_klimaschutzleitstelle/Solarfoerderung_Reppenstedt.pdf)

Förderrichtlinien der Samtgemeinde Ilmenau (pdf 0)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/verwaltungsleitung/ksl_-_klimaschutzleitstelle/28.0_Foerderrichtlinien_fuer_Solaranlagen.pdf)

Förderrichtlinien der Gemeinde Deutsch Evern (pdf 0,02 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/verwaltungsleitung/ksl_-_klimaschutzleitstelle/Foerderrichtlinien_f.Bezuschussung_solarth.Anlagen_30.01.2008.pdf)

Förderrichtlinien der Samtgemeinde Ostheide (pdf 0,02 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/verwaltungsleitung/ksl_-_klimaschutzleitstelle/Foerderrichtlinie_Solar_SG_Ostheide.pdf)

Förderrichtlinien Gemeinde Barendorf (pdf 0,01 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/verwaltungsleitung/ksl_-_klimaschutzleitstelle/Foerderrichtlinien.Solaranlagen_in_Gemeinde_Barendorf.pdf)

Förderrichtlinien der Samtgemeinde Scharnebeck (pdf 0,01 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/verwaltungsleitung/ksl_-_klimaschutzleitstelle/Solarfoerderung_SG_Scharnebeck.pdf)

Webtipps

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(http://www.sparkasse-lueneburg.de/zielgruppen/willkommen_in_lueneburg/vorteile/ )

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