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Gewerbliche Bauvorhaben

{FOTO © RainerSturm / pixelio.de}

Mit einem vollständigen und sachlich korrekten Bauantrag tragen Sie zu einer Beschleunigung der Bearbeitung Ihres Bauantrages bei. Wir beraten Sie gerne in einem Informationsgespräch.

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. Ziehen Sie für Beratungsgespräche auch den Entwurfsverfasser bzw. den Fachplaner hinzu, der sich mit Ihrem Bauvorhaben auskennt.

Beratungsgespräch

Im Vorgespräch klären wir in der Regel folgende Fragen:

  • Welche Genehmigungen sind erforderlich?
  • Welche Antragsunterlagen müssen eingereicht werden? Hier erfahren Sie auch, wie Sie zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen können.
  • Welche Fachgutachten und -konzepte sind ggf. erforderlich?
  • Welche Behörden sind voraussichtlich zu beteiligen?
  • Wie sieht der zeitliche Ablauf des Verfahrens aus?

Erforderliche Unterlagen

Eine der Hauptursachen für Verzögerungen von Genehmigungsverfahren ist oft mangelhafte Qualität oder die Unvollständigkeit der Bauvorlagen. Schon bei der Erstellung der Bauvorlagen ist es daher wichtig, die gesetzlichen Vorgaben, die Vorgaben der Behörden oder Fachdienststellen, insbesondere des Brandschutzprüfers, in die Bauvorlagen mit einzuarbeiten.

Damit im Baugenehmigungsverfahren die zuständigen Fachbehörden parallel beteiligt werden können, ist der Bauantrag in 6-facher Ausfertigung einzureichen, statische Nachweise 2-fach.

Welche weiteren Unterlagen Sie im Einzelfall benötigen, teilen Ihnen unsere Ansprechpartner telefonisch bzw. im Informationsgespräch mit.

Ermittlung der Planungsgrundlagen

Von wesentlicher Bedeutung für das gesamte Genehmigungsverfahren ist auch die bauplanungsrechtliche Situation. Erst wenn Klarheit über die derzeitige und zukünftige Bebauungsmöglichkeiten Ihres Grundstückes bestehen, lässt sich die Qualität und Sicherheit der geplanten Investition sowie auch Entwicklungsmöglichkeit beurteilen.

Wenn Sie rechtsverbindlich geklärt haben wollen, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, können Sie einen Bauvorbescheid beantragen. Eine solche Bauvoranfrage ermöglicht Ihnen, ohne Vorlage kompletter Bauunterlagen die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks zu klären. Der Bauvorbescheid gilt unabhängig von einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage drei Jahre.

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bauen Ute Opalka 04131 26-1026 E-Mail senden...

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