Sicherheit in Herbst und Winter

Fakten und Infos zum Thema Schnee und Eis

 

{FOTO Ein Radlader der AGL räumt den Schnee beiseite.}

Wonach richtet sich überhaupt, wo und wann gestreut wird?

Koordinaten für den Winterdienst des Betriebshofes bei der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH, kurz AGL, sind im Wesentlichen die Pflichten nach dem Niedersächsischen Straßengesetz und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Hier gilt Pflicht vor Kür – ist also in einer angemessenen Zeit alles geräumt und es sind noch Kapazitäten frei, werden diese für weitere, freiwillige Winterdienstarbeiten auf Geh- und Radwegen genutzt.

Wo wird geräumt, wo nicht?

Für Straßen gilt: Geräumt und gestreut wird je nach Witterung in zwei verschiedenen Alarmstufen: Wenn die Zeit drängt, kommen zuerst die Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken an die Reihe. Anschließend sind die übrigen verkehrswichtigen Straßen dran. Ebenso wie für Straßen geben Gesetz und Rechtsprechung auch feste Anhaltspunkte für das Räumen von Radwegen vor:

  • Liegt ein Radweg innerhalb einer geschlossenen Ortslage?
  • Ist er verkehrswichtig?
  • Gilt er als gefährlich, weil er etwa auf einer Brücke entlangführt oder abschüssig ist?

Nur wenn alle drei Kriterien erfüllt sind, hat die AGL die Pflicht, den Weg zu räumen – und zwar zuallererst unter dem Gesichtspunkt der sicheren Versorgung.
Sprich: Eine Straße, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern morgens gleich für den Weg zur Arbeit genutzt wird oder ein Verbindungsweg zwischen Wohngebiet und Supermarkt hat Vorrang vor zum Beispiel einer hauptsächlich von Spaziergängern genutzten Strecke.

Warum ist mein Radweg zur Arbeit morgens gestreut - wenn ich nach Hause will, hat sich aber nichts getan?

Den o.g. Prinzipien folgend werden Radwege in der Innenstadt zum Teil nur stadteinwärts geräumt – denn dann ist der Druck rechtzeitig ins Büro oder zur Schule zu kommen weit größer. Ist der richtige Radweg für den Nachhauseweg nicht geräumt und kann tatsächlich wegen Schnee- und Eisglätte nicht genutzt werden, erlischt nach der Rechtssprechung auch die grundsätzlich bestehende Benutzungspflicht. "Radfahrer dürfen dann zum Beispiel auf die geräumte Straße oder den geräumten Gehweg ausweichen“, zitiert Betriebshofleiter Ralf Dibowski die gängige Rechtssprechung.

Immer wieder schlecht geräumt - wo kann ich mich beschweren?

Der Bereich Ordnung der Stadtverwaltung ist Ansprechpartner, wenn zum Beispiel vor größeren Wohnanlagen nicht ordentlich geräumt wird. „Wer sich über den Nachbar oder den Vermieter ärgert, sollte natürlich das direkte Gespräch suchen“, erklärt Bereichsleiter Joachim Bodendieck. „Aber wer als Passant Schwierigkeiten mit Eis und Schnee auf dem Fußweg hat oder gar gefallen ist und nicht weiß, wer dort eigentlich die Räumpflicht hat, kann sich an die Stadt wenden.“ Denn Räum- und Streupflichten vor Mehrfamilienhäusern sind vielfach auf die Mieter oder ein Unternehmen übertragen – das allein schützt aber nicht vor Ärger und Kosten, sollte sich doch mal ein Passant vorm Haus bei einem Sturz verletzen. Die Hansestadt muss der Übertragung auf Dritte zugestimmt haben. Nach einem Unfall, stellen die Krankenkassen und Verletzten immer erst zwei Fragen: Wer hatte die Verkehrssicherungspflicht? Wem gehört das Haus, vor dem der Unfall passiert ist? Hat der Eigentümer seine Pflichten an jemanden übertragen, kommt es darauf an, dass die Stadt der Übertragung zugestimmt hat.

Ob ich den Weg zu meiner Haustür oder Garage schippe, ist doch meine Sache, oder?

Die Reinigung der Gehwege, rund um das Grundstück herum, ist Sache der Anlieger. Das ist im Ortsrecht geregelt. Auf privatem Grund greift die öffentlich-rechtliche Ordnung allerdings nicht. Es ist also niemand verpflichtet, die eigene Auffahrt oder den Weg vom Bürgersteig zur Haustür zu räumen. „Das Unterlassen kann allerdings zivilrechtliche Folgen haben, sprich jemand, der sich vor der Haustür bei Eis und Schnee das Bein bricht, fordert vielleicht Schadenersatz“, erklärt Bodendieck.

Ist Streusalz nun eigentlich erlaubt oder nicht?

Die Verwendung von Streusalz ist "grundsätzlich nicht zulässig". Seit Januar 2011 gilt in Lüneburg die entsprechend geänderte städtische Verordnung - nachzulesen in der rechten Spalte.

Gefahr von oben: Wer muss Eiszapfen beseitigen?

Hauseigentümer sollten bei Frost hin und wieder einen Blick nach oben werfen: Leicht bilden sich an Dachgauben und -rinnen Eiszapfen, die man entfernen sollte, bevor sie herabfallen und Passanten gefährden.

"Winterdienst" - welche Arbeit verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff?

Mit den Vorbereitungen beginnt die Mannschaft der AGL meist schon im Oktober. Fahrzeuge werden vorbereitet und ausgestattet, Routen werden verteilt, Mitarbeiter eingewiesen, es gibt Probefahrten im „Trockenen“ bei Tageslicht und Fahrtrainings mit den schweren Maschinen, Streugutboxen werden befüllt. Kündigt sich Frost an, muss der Einsatzleiter gegen 2 Uhr nachts aus den Federn und im Wechsel mit zwei Kollegen kontrollieren, ob es auf Lüneburgs Straßen glatt ist. Wenn nötig, schickt er dann einen Weckruf an seine Einsatzkräfte, damit die Flotte punkt 4 Uhr zum Streuen ausrückt. Das Zeitfenster, um die wichtigsten Straßen für den Berufsverkehr zu räumen, reicht dann gerade mal bis 7 Uhr.

Fakten zu Streugut und Sole

Für einen "normalen“ Winter benötigt die AGL etwa 600 bis 700, selten 800 Tonnen Salz. Sand für die Geh- und Radwege wird mit Salz gemischt, 1 Teil Salz, 15 Teile Sand. Auf den Straßen kommt bei der AGL Feuchtsalztechnologie zum Einsatz, das heißt, das Streusalz wird mit Salzlauge (Sole) gemischt. Durch die Sole haftet alles besser am Boden. Insgesamt werden dadurch rund 30 Prozent weniger Salz verbraucht als ohne diese Technologie. Durchschnittlich verbrauchen die großen Maschinen der AGL 10 bis 12 Gramm Feuchtsalz je Quadratmeter. Die durchschnittlichen Kosten für den Winterdienst kalkuliert Dibowski mit etwa 220.000 Euro pro Kalenderjahr.

Allerdings haben sich die vergangenen Winter durchaus als "echte Winter" erwiesen, entsprechend hat die AGL sich auch dieses Jahr wieder gut bevorratet:

Winter 2009/10:   800 t Auftausalz eingekauft
Winter 2010/11: 1200 t Auftausalz eingekauft
Winter 2011/12: 1400 t Auftausalz eingekauft
Winter 2012/13: 1500 t Auftausalz eingekauft
Winter 2013/14: 1500 t Auftausalz eingekauft

Kann man eigentlich auch vorbeugend streuen?

Präventiv können Winterdienst wie Anlieger kaum was machen. Die AGL beobachtet aber in kritischen Phasen laufend das Wetter, betreibt auch eine eigene Wetterstation. Ist Blitz-Eis angekündigt, ist es möglich, kurz vorher mal abstreuen, aber nur dann, wenn nicht zugleich Starkregen bzw -schnee angesagt ist.

Wie will die AGL den Winterdienst wuppen, wenn es wieder dicke kommt?

Die AGL kooperiert wie üblich mit Winterdienst-Anbietern für Nebenstraßen bzw. mit Fremdfirmen für eventuell anfallende Räumungen im Bereich der Innenstadt. Auch sind wieder zusätzliche Saisonkräfte eingestellt.

Ansprechpartner

Dokumente zum Thema

Winterdienst - Infoblatt der AGL (pdf 0,68 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/stlg_dateien/stlg_dokumente/sicherheit_recht_ordnung/winterdienst/Winterdienst-Infoblatt-der-AGL.pdf)

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