Landkreis Lüneburg

Klaus Metzdorf und Karin Joritz
Gebäude 2, Eingang H, Zimmer 218
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg

04131 26-1318 oder 04131 26-1398
Email: klaus.metzdorf@landkreis.lueneburg.de
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Wir, dass sind der

Jugendpfleger Klaus Metzdorf, zuständig für die Fachberatung in Fragen der Jugendarbeit, der Jugendbildungsarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes sowie des Sports und somit Ansprechpartner für Träger und Mitarbeiter in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit
und die
Verwaltungsangestellte Karin Joritz, zuständig für die Organiation von Tagesfahrten, Veranstaltungen und Projekten, Zuschussgewährung und Bearbeitung sowie das Juleica-Onlineverfahren.
 
 
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Nachmittags ist das Büro aufgrund von Außendienstterminen nicht immer besetzt. Am Besten einen Termin telefonisch vereinbaren.
 
 
Aufgaben
 
 
 
Juleica
Juleica ist die Abkürzung für Jugendleiter/in-Card, dem offiziellen Ausweis, dass man eine entsprechende Ausbildung zum Jugendleiter/in gemacht hat und für einen anerkannten Träger/Jugendgruppe tätig ist. Die Juleica belegt die vorhandene Qualifikation und legitimiert die Jugendleiter-innen gegenüber öffentlichen Stellen.
 
Wie bekommt man eine Juleica?
Alles, was für die Beantragung der Juleica - neben der absolvierten Ausbildung und einem Erste-Hilfe-Nachweis - benötigt wird, ist ein Internetzugang, ein digitales Foto (Passbild oder Vergleichbares) und eine E-Mail-Adresse.
Mithilfe dieser E-Mail-Adresse registriert sich die/der Jugendleiter-in zunächst auf www.juleica.de - gleich auf der Startseite gibt es den Link zur Online-Antragstellung.
 
Nachdem die Registrierung erfolgt ist, kann dann auch gleich der Juleica-Antrag gestellt werden: Neben den persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum ...) muss aus einer Liste der Träger (Jugendverband, Verein, Initiative und Jugendpflege) ausgewählt werden, für den die/der Jugendleiter-in tätig ist. Wenn der Träger ausgewählt wurde, weiß das System automatisch, wer informiert werden muss, um seitens des Trägers und des Jugendamtes seine Zustimmung zum Antrag zu geben, und informiert diese Beteiligten per E-Mail. Sobald beide online ihre Zustimmung erteilt haben, wird die Juleica gedruckt und verschickt.
 
Wo kann man die Ausbildung absolvieren?
Die Ausbildung erfolgt entweder im eigenen Verband, wer und wann und wo, dass weiß der Verein/Gruppe für die ihr tätig werden wollt;
oder beim öffentlichen Jugendhilfeträger/Kreisjugendpflege. Diese führt jeweils in den Oster- und Herbstferien einen Kurs durch. Den genauen Termin und die Anmeldung erfolgt unter 04131 26-1398 bei Karin Joritz (Mo.-Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr).
Jugendleiterförderung
Förderung des/der ehrenamtlichen Jugendleiter-/Jugendleiterin:
 
Der/die anerkannte ehrenamtliche Jugendleiter/Jugendleiterin erhält einmal im Jahr einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 82,00 € für Kosten und Materialaufwand in der Jugendarbeit.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Der/die Jugendleiter/Jugendleiterin muss eine Jugengruppe über das ganze Jahr hinweg verantwortlich geleitet haben oder Mitarbebeiter/in einer Einrichtung sein. Weiterhin muss er/sie eine gültige Jugendleitercard (Juleica) besitzen.
  • Er/Sie darf an keiner anderen Stelle (Kommune, Verband etc.) Entschädigung für seine/ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten.
  • Er/Sie sollte mindestens einmal im Jahr an einem Fortbildungslehrgang im eigenen Verband oder in einer Jugendbildungsstätte teilgenommen haben.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, beschreibt auf dem Antragsformular kurz seine Arbeit, unterschreibt es, und lässt den Antrag von einer entsprechend autorisierten Person, die die Richtigkeit der Angaben bestätigen kann (vom Verein, Verband, Kreis- oder Bezirksjugendwart, Pastor, Jugendzentrumsleiter etc.), abzeichnen und schickt ihn dann bis zum 30.11. des Jahres an den Landkreis Lüneburg, Jugendpflege und Sport, Frau Joritz, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg, zurück.

Später eingereichte Tätigkeitsbericht können leider nicht mehr berücksichtigt werden (Kassenschluss!).

Den Antragvordruck finden Sie unter "Formulare".

Zuschüsse für Freizeiten, Fahrt- und Lagerkosten und internationale Jugendbegegnungen

Der Landkreis Lüneburg gewährt den anerkannten Jugendgruppen, -vereinen, -verbänden und -organisationren für Freizeiten, Fahrten und Lager pro Tag und Teilnehmer einen Zuschuss in Höhe von 1,60 €. Gefördert werden auch Internationale Jugendbegegnungen, aber nur Vorhaben, bei denen eine echte Jugendbegegnung mit jungen Menschen anderer Länder und der gemeinschaftsbildende Charakter im Sinne der internationalen Verständigung gewährleistet ist. Der Kreiszuschuss beträgt hier 2,60 € pro Tag und Teilnehmer. Die Zuschüsse werden nach Durchführung der Maßnahmen gezahlt, wenn die dafür erforderlichen Nachweise vorliegen.

Die Richtlinien und auch der Antragsvordruck hierzu sind oben rechts unter der Rubrik "Dokumente zum Thema" zu finden.

 

 

 

Karte

Dokumente zum Thema

Fahrtentipps 2014 (pdf 0,14 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/51_jugendhilfe_und_sport/Fahrtentipps_2014.pdf)

Richtlinien für Fahrt- und Lagerzuschüsse (pdf 0,03 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/51_jugendhilfe_und_sport/Richtlinien_fuer_Fahrt-_und_Lagerzuschuesse.pdf)

Antrag auf Fahrt- und Lagerzuschuss (pdf 0,03 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/lklg_dateien/lklg_dokumente/5_soziales/51_jugendhilfe_und_sport/FuL_Antrag.pdf)

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