Auch heute noch ist die Tuberkulose, früher als „Schwindsucht“ bezeichnet, eine nicht zu unterschätzende meldepflichtige Infektionskrankheit. Tuberkulose wird durch Bakterien verursacht, die hauptsächlich durch Tröpfchen ( Husten ) übertragen werden. Meistens tritt die Tuberkulose in Form einer Lungenerkrankung auf, es gibt aber auch andere Körperregionen, die befallen sein können. Tuberkulose ist heute in den meisten Fällen gut behandelbar.
Tuberkulose gehört zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Das Gesundheitsamt ermittelt enge Kontaktpersonen und tritt mit diesen in Kontakt. Durch geeignete Untersuchungsmethoden wird eine eventuelle Ansteckung aufgedeckt oder ausgeschlossen. Die Blutentnahme für den Interferon-Test findet nach telefonischer Terminabsprache im Gesundheitsamt statt. Diese Untersuchungsmethode wird für unter 50-jährige angewandt. Bei älteren Kontaktpersonen wird eine Röntgenuntersuchung der Lunge veranlasst. Diese und weitere Untersuchungen werden im Auftrag des Gesundheitsamtes bei unserem Lungenfacharzt in dessen Praxis durchgeführt.
Auskünfte: Frau Meyer-Olbersleben, Tel: 04131 26-1474
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 Uhr - 16 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr