Aufgabe des Landkreises ist die Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen, meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten. Beim Auftreten von Tierseuchen und Tierkrankheiten werden diagnostische und epidemiologische Untersuchungen (Klärung der Infektionswege) durchgeführt. und erforderliche tierseuchenrechtliche ergriffen (z. B. Bestandssperrungen, Impfanordnungen etc.).
Als bedeutsamste Tierseuchen seien folgende beispielhaft erwähnt:
• Amerikanische Schweinepest
• Europäische Schweinepest (ESP)
• Geflügelpest
• Blauzungenkrankheit (BT)
• Aujeszkysche Krankheit (AK)
• Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD)
• Maul- und Klauenseuche (MKS)
• Tollwut
• Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease bzw. ND)
• Amerikanische Faulbrut der Bienen
• Brucellose
• Leukose
• Tuberkulose
• Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1)
• Salmonellose
Informationen zu Tierseuchen finden Sie auf den Internetseiten des LAVES, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Folgen Sie dazu diesem Link: www. tierseucheninfo.niedersachsen.de
Tierseuchen verhindern
In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter, sondern alle Bürger einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie Auslöser von Tierkrankheiten sein, zum Beispiel durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Wildschweine oder Schweine in der Freilandhaltung. Daher sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die hier als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen könnten.
Registrierungs- und Anzeigepflicht
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner, Esel, Pferde, Bienen oder Tauben halten möchte, hat seine Tiere vor Beginn der Tierhaltung dem Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung anzuzeigen.
Dies gilt auch für Hobbytierhaltung.
Der Landkreis leitet die Anmeldung an die Niedersächsische Tierseuchenkasse und an die VIT weiter. Von dort erhält die Tierhaltung eine eindeutige Registrier- und eine Tierseuchenkassennummer, die den Betrieb begleiten werden, solange er besteht.
Mit der Registrierung und Anzeige Ihrer Tierhaltung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur vorbeugenden Bekämpfung von Tierseuchen. Nur wenn dem Landkreis alle Tierhaltungen in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt sind, kann im Seuchenfall eine effektive Seuchenbekämpfung erfolgen.
Sofern Menschen betroffen sind (zum Beispiel Tollwut, Tuberkulose) erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt.