Befreiung von der Ausweispflicht

Befreiung von der Ausweispflicht

In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.

Voraussetzungen

  • Personen, für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
  • Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
  • Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind.

Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht.


Wichtige Hinweise
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden. Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.

Gebühren

  • gebührenfrei

Benötigte Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular oder ein formloses Schreiben. Ein entsprechender Vordruck ist im Bürgeramt oder in der rechten Spalte zum Herunterladen erhältlich.
  • ärztliches Attest, z. B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
  • den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
  • Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)
  • bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen.
  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person bzw. des Betreuers/der Betreuerin (bei schriftlicher Beantragung sind Kopien ausreichend)

Bearbeitungszeit   

  • wenn Sie persönlich vorbeikommen, kann die Bestätigung sofort ausgestellt werden.
  • wenn Sie den Antrag per Post schicken, senden wir Ihnen die Bestätigung in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Personalausweisgesetz
  • Personalausweisverordnung
  • Personalausweisgebührenverordnung
     

Ansprechpartner

Hansestadt Lüneburg Bürgeramt 04131 309-3259

Dokumente zum Thema

Antrag Befreiung von Ausweispflicht (pdf 0,02 MB)
(http://pflegelg.mplg.info/Portaldata/1/Resources/stlg_dateien/stlg_dokumente/vordrucke/Antrag_Befreiung_von_Ausweispflicht.pdf)

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