Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Hansestadt Lüneburg - Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen

Postanschrift:
Neue Sülze 31
21335 Lüneburg

Unterhaltsheranziehung

Leistungsbeschreibung

Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

  • Öffnungszeiten

    • Seit dem 1. Dezember 2022 werden nur noch Telefonsprechzeiten durchgeführt. Die persönliche Vorsprache ist nur noch bei dringendem Bedarf mit Terminvereinbarung möglich.

      Telefonsprechzeiten:
      montags 9 bis 11 Uhr
      mittwochs 10 bis 12 Uhr
      donnerstags 14 bis 16 Uhr
  • Parken

    • Frauenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus
      Anzahl: 21
    • Parkplatz: Parkhaus Am Rathaus
      Anzahl: 508
    • Behindertenparkplatz: Parkhaus Am Rathaus
      Anzahl: 3
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft