Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Landkreis Lüneburg - Fachdienst 53 Gesundheit

Postanschrift:
Am Graalwall 4
21335 Lüneburg
+49 4131 26-1470
+49 4131 26-1703

Infektionsschutz Meldung

Leistungsbeschreibung

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

Namentlich benannte Erreger:

Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

Impfschäden:

Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
 

Spezielle Hinweise


Weitere Informationen

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt ist eine wissenschaftliche Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten, der Hygiene, der Umweltmedizin und der Epidemiologie.

Robert-Koch-Institut
Das Robert-Koch-Instiut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitskontrolle und -prävention und damit auch die zentrale Referenzeinrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmeorientierten Forschung und für den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Teaser

Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

15.12.2020
  • Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung.
      Besondere Sprechzeiten für HIV-Beratung, Belehrung nach § 43 IfSG (Lebensmittelzeugnis), Beratung für Prostituierte und Beratung für Menschen mit Behinderung

      Die Impfberatung findet montags von 8 Uhr bis 10 Uhr ohne Anmeldung im Gesundheitsamt, Am Graalwall 4 in Lüneburg statt. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.
  • Parken

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft