Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Fachdienst 42 Straßenverkehr

Postanschrift:
Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
04131 26-0

Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

Leistungsbeschreibung

Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

Voraussetzung

  • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Gutachten eines Augenarztes
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
  • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
  • Führungszeugnismit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

  • Öffnungszeiten

    • Sachgebiet Führerscheine:
      Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
      Mittwoch: geschlossen
      Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Sachgebiet Straßenverkehr:
      Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Parken

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508
  • Barrierefreiheit

  • Sonstige Angaben

    • Parkplätze direkt vor dem Gebäude in begrenzter Anzahl. Parkhaus Am Rathaus ca. 200m entfernt.
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft