Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Landkreis Lüneburg - Fachdienst 54 Jugend und Familie

Postanschrift:
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
+49 4131 26-1253

Betreuungsrecht

Leistungsbeschreibung

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.

Angehörige und Betroffene erhalten bei der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen Unterstützung und Beratung. Die örtliche Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine unterstützen und beraten ebenfalls zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Personen, die Verantwortung als Betreuerin oder Betreuer übernehmen möchten, können dazu begleitende Beratung, Fortbildung und Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von der örtlichen Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen erhalten.

Spezielle Hinweise

Für die Umsetzung des Betreuungsrechts sind die örtlichen Amtsgerichte und Betreuungsstellen zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Publikationen:

  • Ratgeber Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter
  • Die rechtliche Betreuung – Ein Ehrenamt in der Justiz (Flyer, 2016 inklusive der Adressen der staatlich anerkannten Betreuungsvereine in Niedersachsen)
  • Die rechtliche Betreuung –  Ein Ehrenamt in der Justiz (Handreichung als Arbeitshilfe für ehrenamtliche Betreuer/innen)

weiterführende Internetseiten:

  • Internetseiten des Niedersächsischen Justizministeriums zum Thema Betreuungsrecht
  • Internetseiten des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz zum Thema Vorsorge und Patientenrechte

Spezielle Hinweise

Weitere Informationen erfahren Sie auch unter folgenden LINKS:

Vorlage einer Betreuungsanregung und einer Vorsorgevollmacht

http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/103156/ich-sorge-vor.html(Eine Broschüre der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Stadt Hamburg zum Download)http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/128410/wegweiser-betreuungsrecht.htmlNützliche Informationen der Stadt Hamburg zum Betreuungsrecht)http://www.hamburg.de/betreuungsrecht/veroeffentlichungen/128464/ratgeber-fuer-bevollmaechtigte.html(Broschüre "Ratgeber für Bevollmächtigte - Zum Umgang mit Vorsorgevollmachten")http://www.bmj.de/enid/43099d7585f10b9e56e9f5c9ee459501,0/Ratgeber/Patientenverfuegung_oe.html(Ratgeber des Bundesministeriums der Justitz)http://www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1067740.1928150/index.htm(Broschüre des Bayerischen Justizministeriums (sehr ausführlich mit zahlreichen Mustervordrucken und Formulierungshilfen) zum Download)

Unterstützende Institutionen

Adressen von Betreuungsvereinen erhalten Sie von der örtlichen Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsgericht am Amtsgericht.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

  • Öffnungszeiten

    • Die Betreuungsstelle ist Montag und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung für kurze Anfragen aufsuchbar. Für Vollmachtsbeglaubigungen vereinbaren Sie jedoch bitte telefonisch immer einen Termin.

      Die nachfolgenden Sprech- und Öffnungszeiten sind nur telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!!!

      BAföG:
      Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
      Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

      Elterngeld:
      Montag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
      Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr

      Unterhaltsvorschusskasse /
      Vaterschaftsanerkennung /
      Vormundschaft: Montag, Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

      Beistandschaft:
      Montag und Mittwoch 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00
      Freitag 8.30 - 12.00


      Für alle Teams darüber hinaus nach Vereinbarung.

      Für Beurkundungen oder Beglaubigungen vereinbaren Sie bitte immer einen Termin!
  • Parken

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft