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Beantragen einer Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen als Grundstoff Erteilung
Leistungsbeschreibung
Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.
Für diese sogenannten
- Grundstoffe
- Drogenausgangsstoffe
- erfassten Stoffe
erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.
Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.
Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.
Teaser
Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.
Verfahrensablauf
Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.
Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:
- Verfassen Sie ein Anschreiben mit:
- Ihrem vollständigen Namen
- Ihrer vollständigen Anschrift
- Telefonnummer
- Faxnummer, sofern vorhanden
- Ihrer E-Mail-Adresse
- allen weiteren benötigten Angaben wie Bezeichnung der grundstoffhaltigen Mischung und prozentualer Anteil aller in der grundstoffhaltigen Mischung enthaltenen Stoffe laut dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Analysenzertifikat
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das BfArM per:
- Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.
Voraussetzungen
- Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben
- optional: Sicherheitsdatenblatt
- optional: Analysezertifikat
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich freigegeben am
08.05.2024