Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

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Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Beantragen einer Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen als Grundstoff Erteilung

Leistungsbeschreibung

Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.

Für diese sogenannten

  • Grundstoffe
  • Drogenausgangsstoffe
  • erfassten Stoffe

erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.

Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.

Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.

Teaser

Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.

Verfahrensablauf

Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.

Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:

  • Verfassen Sie ein Anschreiben mit:
    • Ihrem vollständigen Namen
    • Ihrer vollständigen Anschrift
    • Telefonnummer
    • Faxnummer, sofern vorhanden
    • Ihrer E-Mail-Adresse
    • allen weiteren benötigten Angaben wie Bezeichnung der grundstoffhaltigen Mischung und prozentualer Anteil aller in der grundstoffhaltigen Mischung enthaltenen Stoffe laut dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Analysenzertifikat
  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das BfArM per:
    • Post,
    • Fax oder
    • E-Mail
  • Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.

Voraussetzungen

  • Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben
  • optional: Sicherheitsdatenblatt
  • optional: Analysezertifikat

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

08.05.2024

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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