Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

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Ausnahme zur Mautpflicht für Handwerker beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Mautpflicht besteht für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr eingesetzt werden oder dafür bestimmt sind. Von dieser Pflicht sind Fahrzeuge von Handwerksbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen befreit.

Bei Mautkontrollen müssen Sie nachweisen, dass die Voraussetzungen zur Befreiung von der Mautpflicht erfüllt sind. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel:

  • Handwerks-/Gewerbekarte
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Lieferscheine oder Kundenaufträge

Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe. Die Nachweise müssen sie in deutscher Sprache oder deutschsprachiger Übersetzung vorlegen. 

Die Handwerkerausnahme gilt nicht für

  • den Transport industriell gefertigter Güter und
  • gewerbliche Transporte für Dritte.

Teaser

Eine Mautpflicht besteht für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen. Von dieser Pflicht sind Fahrzeuge von Handwerksbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen befreit.

Verfahrensablauf

  • Online-Formular mit Unternehmensdaten ausfüllen
  • Handwerks- oder Gewerbekarte als Nachweis der Handwerkstätigkeit hochladen
  • Angaben zum Fahrzeug und den Nutzenden ausfüllen
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) für jedes anzumeldende Fahrzeug hochladen (z.B. als Foto)
    • es können gleichzeitig bis zu zehn Fahrzeuge gleichzeitig angemeldet werden
  • Bestätigen, dass alle Angaben richtig sind
  • Antrag absenden
  • Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, wenn die Daten eingegangen sind

Voraussetzungen

  • einer der Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, muss ausgeübt werden (Liste der Berufe)
  • Das Fahrzeug muss von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerkbetriebs gefahren werden und
    • Material, Ausrüstung oder Maschinen transportieren, die für die Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebes notwendig sind und/oder
    • handwerklich gefertigte Güter transportieren, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
  • Der Handwerksbetrieb ist als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Handwerks-/Gewerbekarte
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Was sollte ich noch wissen?

  • Ihre Daten werden für bis zu zwei Jahre gespeichert. Anschließend werden Sie dazu aufgefordert die Meldung zu erneuern. 
  • Die Meldung bedeutet nicht, dass das Fahrzeug generell von der Maut befreit ist. Wenn die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme bei einzelnen Fahrten nicht erfüllt sind, dann ist das Fahrzeug auf diesen Fahrten mautpflichtig. 

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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