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Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste.

Förderungen zur Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste sind unter anderem möglich für Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes.

Das Vorhaben ist vorab der eingerichteten lokalen Fischereiaktionsgruppe (FLAG) vorzustellen. Bei einem positiven Beschluss der FLAG kann eine Zuwendung gewährt werden.

Verfahrensablauf

  • Vor Antragstellung ist das Vorhaben der FLAG vorzustellen.
  • Die FLAG wählt zuwendungsfähige Vorhaben durch Beschluss aus.
  • Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
  • Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
  • Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
  • Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.

An wen muss ich mich wenden?

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben muss im Fischwirtschaftsgebiet Niedersächsische Nordseeküste durchgeführt werden
  • Das Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes müssen der genehmigten „Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste“ entsprechen.
  • Es muss ein positiver Beschluss der FLAG vorliegen
  • Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei öffentlich-rechtlichen Antragstellerinnen oder Antragstellern den Betrag von 10.000 € und bei privatrechtlichen Antragstellerinnen oder Antragstellern von 3.000€ überschreiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antragsvordruck zzgl. Anlagen
  • Projektbeschreibung
  • Detaillierter Finanzierungs-Kostenplan
  • Angebote zur Plausibilisierung der Kosten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen für den Antragsteller ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschut

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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