Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Wer? Was? Wo? Ihr Führer bei Behördengängen...

Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Registrierung von Personen für die erwerbsmäßige Aalfischerei in niedersächsischen Gewässern

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister. Weiterhin werden für die Aalfischerei verwendete Fischereifahrzeuge durch die zuständige Behörde registriert.

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (je nachdem, ob Sie in Küsten- oder Binnengewässern fischen)
  • Sie grenzen das Fischfanggebiet ein.
  • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Binnengewässern: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei

Bei Küstengewässern: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor der ersten Aalfischerei

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

23.01.2024

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

ANZEIGEN

LINK: Sparkasse Lüneburg Willkommen
(http://www.sparkasse-lueneburg.de/zielgruppen/willkommen_in_lueneburg/vorteile/ )

LINK: Volksbank
Lüneburger Heide eG

(www.vblh.de/baufinanzierung)

Baufinanzierung nach Maß!
Für Sie die beste Beratung!

www.vblh.de/baufinanzierung