Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

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Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Leistungsbeschreibung

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Teaser

Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.

An wen muss ich mich wenden?

Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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