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Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Leistungsbeschreibung
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.
Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.
Teaser
Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen
Fachlich freigegeben am
09.11.2023