Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

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Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Anerkennung akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen

Leistungsbeschreibung

Die Befugnis zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen ergibt sich direkt aus § 10 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007. Einer Genehmigung zur Führung eines Hochschulgrades, Titels oder einer Bezeichnung bedarf es aufgrund der gesetzlichen Allgemeingenehmi­gung somit nicht. Einzelauskünfte werden daher in der Regel nicht mehr erteilt.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem "Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen".

Eine Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit Ausnahme des Personenkreises der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nicht vorgenommen. Eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen kann gegen Gebühr bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen beantragt werden. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren sind der Internetseite der Kultusministerkonferenz zu entnehmen.

Hinweise zur schulischen, beruflichen und akademischen Anerkennung sowie auf ggf. zuständige Stellen gibt der "Orientierungsleitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen"

Teaser

Rechtsauskünfte zum Führen ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen können Sie beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWK) erhalten.

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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