Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

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Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Sonderrufnummern Einrichtung Hotline der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung

Leistungsbeschreibung

Die Mitarbeiter der Hotline geben allgemeine Auskünfte zur zulagengeförderten Altersvorsorge, („Riesterrente“). Dies betrifft allgemeine und fachliche Fragen zur privaten Altersvorsorge, insbesondere:

  • zum Altersvorsorgevertrag,
  • zur Zulageberechtigung und Zulagenberechnung,
  • zum Eigenheimrentengesetz (Wohnriester) und
  • zum Versorgungsausgleich usw.

Ferner erteilt die ZfA allgemeine Auskünfte zu den Verfahren (z.B. der Zulagengewährung bzw. der Rückforderung von Zulagen im Falle von Überprüfungsverfahren oder der sog. Schädlichen Verwendung).

Eine konkrete Einzelfallberatung kann und darf die ZfA nicht durchführen. Dies schließt individuelle Fragen nach dem „besten Produkt“ oder dem „besten Anbieter“ ein.

An wen muss ich mich wenden?

Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin

Tel.: +49 3381 21222324
Fax: +49 3381 21223300
E-Mail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de

Öffnungszeiten:
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin

Tel.: +49 3381 21222324
Fax: +49 3381 21223300
E-Mail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de

Öffnungszeiten:
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zulagenummer (Bsp. XX XXXXXX X XXX)

Welche Gebühren fallen an?

Beratungskosten: keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Beratung im Einzelfall nehmen Anbieter des Altersvorsorgeproduktes (z.B. Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Investmentfonds) wahr. Für die Beratung durch Verbraucherzentralen oder andere unabhängige Institutionen können Gebühren anfallen.

Über die ZfA werden Meldungen des Rentenbezugsmitteilungsverfahren an die zuständigen Finanzverwaltungen weitergeleitet. Die ZfA kann keine Auskünfte zu Fragen der Rentenversicherung geben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist kein Zugriff auf die EDV-Verfahren der Rentenversicherung möglich. Auskünfte hinsichtlich des Meldeinhalts können nur die abgebenden Institutionen, hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens nur die Finanzämter geben.

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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