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Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können Gewässer oder Gewässerabschnitte als regelmäßig trockenfallend anzeigen, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend ist. Nach Eingang und entsprechender Kontrolle auf Plausibilität der Anzeige werden die Gewässer oder die Gewässerabschnitte in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen.

Gewässer, die in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen wurden, sind von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen nach NWG und WHG (bitte Düngeverordnung o. ä. beachten) ausgeschlossen.

Eventuell wurde das Gewässer oder der Gewässerabschnitt, den Sie anzeigen wollen, bereits in das Verzeichnis trockenfallender Gewässer aufgenommen. Diese Gewässer oder Gewässerabschnitte können Sie der entsprechenden interaktiven Umweltkarte des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz entnehmen. Die interaktive Umweltkarte wird monatlich aktualisiert.

Teaser

Wollen Sie ein Gewässer oder Gewässerabschnitt anzeigen, welches regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend ist? In diesem Fall können Sie es in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer eintragen lassen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Sie Ihre Anzeige bei dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein.
  • Auf Grundlage der eingegangenen Anzeige und anhand einzelner Kriterien kontrolliert der NLWKN auf Plausibilität, ob das Gewässer oder Gewässerabschnitt trockenfallend sein könnte.
  • Nach entsprechender Kontrolle auf Plausibilität nimmt der NLWKN das Gewässer oder den Gewässerabschnitt in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer auf oder lehnt die Anzeige ab.

Voraussetzungen

  • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt ist regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend.
  • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt ist kein Fließgewässer nach Anlage 1 Nr. 2.1 der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern (OGewV) (WRRl-Relevant)
  • Das Gewässer oder der Gewässerabschnitt liegt nicht in einem Karstgebiet

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anzeige zur Aufnahme eines Gewässers oder Gewässerabschnitts in das Verzeichnis regelmäßig trockenfallender Gewässer.
  • Sofern Gewässer(abschnitt) noch nicht im digitalen Gewässernetz: Beiblatt Anzeige zur Meldung von Änderungen und Ergänzungen des Gewässernetzes

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang Ihrer Anzeige erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Eingangsbestätigung.

Die Bearbeitungsdauer Ihrer Anzeige variiert in Abhängigkeit des Aufkommens der Anzeigen zwischen einigen Wochen und wenigen Monaten.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Fachlich freigegeben am

20.06.2022

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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