Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

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Anerkennung als Patentanwältin oder Patentanwalt mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen

Rechtsgrundlage

§ 5 Absatz 1 Patentanwaltsordnung (PAO)

§ 1 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)

§§ 68 ff. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung - PatAnwAPrV)

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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