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Flaggenzertifikat für Sportboot zurückgeben

Leistungsbeschreibung

Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.
Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Ein Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn

  • das Schiff oder Boot verkauft wurde,
  • das Schiff in ein deutsches oder ausländisches Schiffsregister eingetragen wurde,
  • sich die Eigentumsverhältnisse verändern, insbesondere bei Eignergemeinschaften, zum Beispiel wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ausscheiden oder neue Personen der Eignergemeinschaft beitreten, oder
  • die Eigentümerin oder der Eigentümer verstirbt.

Teaser

Wenn sich die Eigentumsverhältnisse eines Seeschiffes oder eines seetauglichen Sportbootes mit einer Rumpflänge von bis zu 15 Metern ändern, müssen Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich an das BSH zurückgeben.

Verfahrensablauf

Die Rückgabe eines Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen. Dies ist postalisch möglich.

  • Besuchen Sie die Internetseite des BSH und rufen Sie den Bereich für Flaggenzertifikate auf.
  • Wählen Sie das Verfahren zur Rückgabe des Flaggenzertifikats an.
  • Sie können das Antragsformular als PDF-Datei am Computer ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen und handschriftlich ausfüllen.
  • Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BSH.
  • Sie erhalten eine Bestätigung der Rückgabe, sofern Sie dies im Antrag entsprechend vermerkt haben.

Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Website des BSH.

Voraussetzungen

Ein gültiges Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn

  • Sie das Schiff oder Boot verkaufen,
  • das Schiff in ein deutsches oder ausländisches Schiffsregister eingetragen werden soll,
  • sich die Eigentumsverhältnisse verändern, insbesondere bei Eignergemeinschaften, zum Beispiel wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ausscheiden oder neue Personen der Eignergemeinschaft beitreten, oder
  • die Eigentümerin oder der Eigentümer verstirbt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Flaggenzertifikat im Original

Welche Gebühren fallen an?

 Es entstehen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geben Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich zurück, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern.

Bearbeitungsdauer

Je nach Antrag und Saison dauert die Bearbeitung eines Antrags im BSH rund 2 Wochen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch bei Ablehnungsbescheid

Was sollte ich noch wissen?

Die Angaben für die Bestätigung der Ungültigkeit des Flaggenzertifikates erhalten Sie nur, wenn dies in der Rückgabe beantragt worden ist.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Fachlich freigegeben am

05.08.2021

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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