Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Wer? Was? Wo? Ihr Führer bei Behördengängen...

Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Halbjährliche Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen

Leistungsbeschreibung

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen. Unter Heimarbeit zählt zum Beispiel die Durchführung von Produkttests und Übersetzungstätigkeit. In der Liste müssen Sie:

  • den Namen der Person, 
  • die Adressdaten der Arbeitsstätte, 
  • die Art der Beschäftigung und 
  • eine Zeitangabe zur Dauer der Beschäftigung angeben. 

Die Liste müssen Sie (bei schriftlicher Übermittlung in dreifacher Ausfertigung) halbjährlich der zuständigen Stelle innerhalb der Abgabefrist übermitteln. 
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

Teaser

Wer Personen in Heimarbeit beschäftigt, muss eine Liste führen, in die alle Personen, die mit Heimarbeit oder mit ihrer Weitergabe beschäftigt werden, aufgenommen sind.

Verfahrensablauf

Die Heimarbeitsliste können Sie  postalisch, per E-Mail oder online dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen zusenden. 

schriftlicher Ablauf:

  • Sie erstellen eine Liste mit allen heimarbeitenden Personen, die Sie beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit vergeben.
  • Sie müssen drei Kopien der postalischen Anzeige an das Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen schicken.
  • Nach dem Eingang prüft die Behörde die Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollten Nachbesserungen erforderlich sein, nimmt die Behörde Kontakt mit Ihnen auf und wird um Nachbesserung bitten.
  • Sie müssen die Nachbesserungen durchführen und eine Aktualisierung übermitteln.
  • Nach erfolgreicher Prüfung legt die Behörde Ihre Daten betriebsbezogen ab. In der Regel erfolgt keine Empfangsbestätigung.

Online Ablauf:

  • Sie melden sich im Online-Dienst an und laden eine Heimarbeitsliste hoch oder erstellen die Liste im Online Dienst.
  • Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die Anzeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
  • Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.

Voraussetzungen

Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Heimarbeitsliste

Welche Fristen muss ich beachten?

Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste: 

  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01 bis 30.06):  bis zum 31.07 des Kalenderjahres
  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12): bis zum 31.01 des folgenden Kalenderjahres

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich:  ja

Formlose Antragsstellung möglich:

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Unterstützende Institutionen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

06.03.2023

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

ANZEIGEN

LINK: Sparkasse Lüneburg Willkommen
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