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Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

Leistungsbeschreibung

Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen

  • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
  • inländischen alternative Investmentfonds (AIF).

Teaser

Als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren- Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Alternative Investmentfonds Kapitalverwaltungsgesellschaft können Sie eine Vertriebsbescheinigung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
  • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
  • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

Voraussetzungen

  • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

18.08.2023

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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