Bürgerservice der Region Lüneburg (wer-was-wo)

Wer? Was? Wo? Ihr Führer bei Behördengängen...

Hier finden Sie schnell den für Sie zuständigen Ansprechpartner für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Informieren Sie sich über anfallende Gebühren und benötigte Unterlagen. Geben Sie einfach ein Stichwort wie „Personalausweis“ oder „Kfz“ in das obere Feld, Dienstleistung, ein und nennen Sie in der zweiten Zeile Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz. Alternativ können Sie ein Thema über den alphabetischen Index suchen.

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Zugang zu amtlichen Informationen bei den Behörden des Bundes beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Informationsfreiheitsgesetz räumt Ihnen das Recht ein, beim Bundesinnenministerium und anderen Behörden Auskünfte über amtliche Informationen einzuholen oder Akteneinsicht einzufordern. 

Jede Person ist anspruchsberechtigt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie selbst betroffen sind (rechtlich oder tatsächlich). Bitte beachten Sie, dass für Ihren Antrag evtl. Gebühren anfallen können.

Teaser

Sie möchten Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesinnenministeriums und weiteren Behörden erhalten? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Informationszugang online oder schriftlich per Post einreichen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Das Bundesinnenministerium sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch oder via E-Mail. 

Schriftlicher Antrag:

  • Sie können Ihren Antrag formlos stellen.
  • Ihren postalischen Antrag senden Sie bitte an die jeweilige Behörde. 
  • Die Behörde sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch oder via E-Mail.

Voraussetzungen

  • Ihr Informationsanspruch ist unter anderem dann eingeschränkt, wenn das Bekanntwerden der Information:
  • nachteilige Auswirkungen haben kann auf
    • internationale Beziehungen,
    • militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr,
    • Belange der inneren oder äußeren Sicherheit,
    • Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden,
    • Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle,
    • Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr,
    • die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen,
  • Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflichten oder Berufs- oder Amtsgeheimnisse verletzen würde,
  • die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder die Beratungen von Behörden beeinträchtigt würde,
  • behördliche Entscheidungsprozesse, insbesondere ein laufendes Verwaltungsverfahren, betreffen und die den Erfolg behördlicher Maßnahmen gefährden würde,
  • den Schutz personenbezogene Daten Dritter beeinträchtigen würde,
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum gefährdet werden würden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung eines IFG Antrages werden Gebühren bis zur maximalen Höhe von EUR 500,00 erhoben (je nach Bearbeitungsaufwand). Die Erteilung einfacher Auskünfte erfolgt kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die angeforderten Informationen müssen Ihnen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Behörde. In der Regel bedeutet das: Spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Information angefordert haben. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: nein 
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Vertrauensniveau: niedrig

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erheben.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

17.09.2021

Ansprechpartner

Landkreis Lüneburg Bürgertelefon 04131 26-1000 E-Mail senden...
Hansestadt Lüneburg Bürgertelefon 04131 309-3100 E-Mail senden...

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